Die Trinkwasserhygiene hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Bis zur Wasseruhr garantiert der Wasserversorger eine einwandfreie Trinkwasserqualität. Hinter der Wasseruhr beginnt der Verantwortungsbereich des Hauseigentümers.
In schlecht geplanten, schlecht ausgeführten oder schlecht gewarteten Trinkwasserinstallationen kann es zu einer Vermehrung von Mikroorganismen oder zum Lösen von Bestandteilen aus Werkstoffen kommen. Daher sind nach § 17 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Trinkwasserversorgungsanlagen - und dazu gehört auch die Trinkwasserinstallation - nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu errichten und zu betreiben.
In der Schulung nach der VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Bl. 1 B werden die Grundlagen der Hygiene, die Rechtsgrundlagen und die sich aus dem Regelwerk ergebenden Anforderungen an der Errichtung, Betrieb und Prüfung von Trinkwasserinstallationen vermittelt.
Ablauf der Schulung:
Die Schulung endet mit einer Prüfung (20 Fragen).
Hygienekenntnisse
Sie erwerben Kenntnisse zu Hygieneinspektion, Wartung und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen.
Befugnisse
Sie sind zur Wartung und Instandsetzung von Trinkwasseranlagen berechtigt.
Praxisanwendung
Sie können das Gelernte in der Praxis anwenden
Spezialisten für den sicheren Betrieb und die Einhaltung hygienischer Standards in der Trinkwasserversorgung.
Qualifizierte Fachkräfte für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik.
Experten für die Inspektion, Wartung und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen.
Fachkräfte für Hygiene, Trinkwasserqualität und Luftreinhaltung in Gebäuden.
Fachkräfte für Planung, Entwicklung und Optimierung technischer Gebäudeausrüstung.

Die Fortbildung wird für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting) sowie 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) angerechnet.