Seminar

VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 1, Kat. A

VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 1 - Hygienefachschulung mit den Inhalten der VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 1 A sowie den hygienerelevanten Normen und Richtlinien
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Teilnahmegebühr
620 EUR pro Person, zzgl. MwSt.
Inklusivleistungen
Verpflegung, Seminarunterlagen, Teilnehmerzertifikat, keine Hotelübernachtung
Anerkennung durch DENA

Inhalt

Die Trinkwasserhygiene hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Bis zur Wasseruhr garantiert der Wasserversorger eine einwandfreie Trinkwasserqualität. Hinter der Wasseruhr beginnt der Verantwortungsbereich des Hauseigentümers.
In schlecht geplanten, schlecht ausgeführten oder schlecht gewarteten Trinkwasserinstallationen kann es zu einer Vermehrung von Mikroorganismen oder zum Lösen von Bestandteilen aus Werkstoffen kommen. Daher sind nach § 17 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Trinkwasserversorgungsanlagen - und dazu gehört auch die Trinkwasserinstallation - nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu errichten und zu betreiben.

In der Schulung nach der VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Bl. 1 A werden die Grundlagen der Hygiene, die Rechtsgrundlagen und die sich aus dem Regelwerk ergebenden Anforderungen an der Errichtung, Betrieb und Prüfung sowie an die Planung von Trinkwasserinstallationen vermittelt. Eine abgeschlossene Hygieneschulung nach Kategorie A beinhaltet die Hygieneschulung nach Kategorie B.

Ablauf der Schulung:

Schwerpunkt 1. Tag: Betrieb von Trinkwasseranlagen in Gebäuden
Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene bei Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen

Schwerpunkt 2. Tag: Planung von Trinkwasseranlagen in Gebäuden

Die Schulung findet über zwei Tage statt und endet mit einer Prüfung am zweiten Tag (20 Fragen).

  • Maßgebende Vorschriften und technische Regeln für das Betreiben von Trinkwasserinstallationen, wie z. B. EN 806 -5, DVGW Regeln, UBA-Empfehlungen, usw.
  • Hygiene-relevante Grundlagen im Zusammenhang mit der Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene bei Planung, Errichtung von Trinkwasserinstallationen
  • Maßgebende Vorschriften, insbesondere technische Regeln für die Planung von Trinkwasser-Installationen, wie z.B. DIN EN 806 1-5, DIN 1988, DIN 1717, DIN 1988-100
  • Allgemeine Rechtsgrundlagen, Betreiberverantwortung, Trinkwasserverordnung
  • Mikrobiologische und chemische Einflüsse auf das Trinkwasser
  • Gesundheitsgefährdungen durch mangelhafte Trinkwasserqualität
  • Problemzonen der Hygiene bei der Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen
  • Struktur und Inhalte der VDI 6023, Schwerpunkt Errichtung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen
  • Mess- und Probenahmeverfahren zur Überwachung von Trinkwasserinstallationen
  • Problemzonen der Hygiene bei der Planung von Trinkwasserinstallationen
  • Struktur und Inhalte der VDI 6023, Schwerpunkt Planung von Trinkwasserinstallationen

Ihr Gewinn

Hygienefachwissen

Sie kennen die speziellen hygienischen Anforderungen bei Planung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen.

Hygienebefugnis

Sie sind zur Durchführung anspruchsvoller Hygienetätigkeiten berechtigt.

Fachgerechte Hygiene

Sie wissen geeignete Maßnahmen zur Behebung von Hygienemängeln an Trinkwasseranlagen fachgerecht umzusetzen.

Praxisanwendung

Sie können das Gelernte in der Praxis anwenden

Zielgruppen

Fachplaner von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden

Experten für die Planung von Trinkwassersystemen.

Ingenieure aus der Verwaltung, z. B. aus Hochbauämtern, Krankenhäusern, Hotels, etc.

Fachkräfte für Bauplanung, Betrieb und Instandhaltung technischer Gebäudeausrüstung.

Fachpersonal für die Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen in Gebäuden

Spezialisten für den sicheren Betrieb und die Einhaltung hygienischer Standards in der Trinkwasserversorgung.

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Referent:innen

Dipl.-Ing. Siegfried Hauswirth

Anerkennungen

DENA

Die Fortbildung wird für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 16 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 16 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting) sowie 16 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) angerechnet.